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Kraftrad-Klassen

(Für Details bitte auf die einzelnen Klassen klicken)

Klasse A

Krafträder

  • Direkteinstieg, theoretische und praktische Prüfung. Mindestalter 24 Jahre!
  • Nach zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 und nur einer praktischen Prüfung bereits mit 20 Jahren möglich.
  • Fahrerlaubnisse der Klasse A berechtigen zum Führen von Fahrzeugen der Klasse A1, A2 und AM!

Klasse A2

Krafträder bis 35 KW

  • Direkteinstieg, theoretische und praktische Prüfung. Mindestalter 18 Jahre!
  • Nach zweijährigen Vorbesitz von Klasse A1 und nur einer praktischen Prüfung. Mindestalter 18 Jahre!

Klasse A1

Leichtkrafträder (max. 125 ccm, max. 11 kW)

  • Mindestalter 16 Jahre!
  • Fahrerlaubnisse der Klasse A1 berechtigen zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM!

Klasse AM

Moped - Mokick - drei/vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (max. 50 ccm / 45 km/h)

  • Mindestalter 16 Jahre!

Mofa

Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25 km/h.

  • Mindestalter 15 Jahre!